ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Höchster Porzellan-Manufaktur GmbH (nachfolgend „HPM“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die HPM mit ihren Kunden schließt. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, soweit sie von HPM schriftlich bestätigt werden.

(2) Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) als auch Unternehmer (im Sinne des § 14 BGB).

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote der HPM im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Angebots dar. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote sind ebenfalls freibleibend und unverbindlich.

(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren in den Online-Shops der HPM im Internet, per Email, Fax, Brief oder Telefon gibt der Kunde ein verbindliches, auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtetes, Angebot ab.

(3) Der Kunde ist an ein solches Angebot 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. HPM ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme durch HPM dem Kunden zugeht. Die Annahme kann schriftlich, in Textform oder durch Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden erfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt.

(4) Bei Bestellung der Ware auf elektronischem Wege wird HPM den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des auf Abschluss eines Kaufvertrages gerichteten Angebots des Kunden dar.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Sämtliche auf den Webseiten der HPM genannten Preise gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch den Kunden im Internet aufgeführten Preise. Alle Preise sind in Euro angegeben und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Preise beim Verkauf ins Ausland werden individuell vereinbart.

(2) Lieferung erfolgt gegen Zahlung einer Verpackungs- und Versandkostenpauschale. Die Versandkosten schließen die Kosten einer Transportversicherung ein, die von HPM abzuschließen ist, sofern die zu liefernde Ware nicht über den Transportdienstleister versichert wird. Der genaue Betrag richtet sich nach der vom Kunden gewählten Versandart und wird im Warenkorb gesondert ausgezeichnet. Beim Versand ins Ausland können unter Umständen zusätzlich Zollkosten anfallen.

(3) Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig. HPM bietet Kunden die Möglichkeit zur Zahlung per Nachnahme sowie zur Zahlung mit Kreditkarte.

(4) Der Käufer darf nur dann mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche der HPM aufrechnen, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Verzug

(1) Bei Verfügbarkeit der Produkte erfolgt der Versand in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Auftragseingang. Sollte die begehrte Ware nicht verfügbar sein und erst produziert werden müssen kann sich die Lieferzeit verlängern. In diesem Fall sowie bei sonstigen Lieferverzögerungen wird HPM den Käufer umgehend informieren. Expressversand kann auf Anfrage gegen Aufpreis erfolgen.

(2) Bei konfigurierter Ware wird dem Kunden die benötigte Lieferzeit nach Eingabe der Konfiguration unverzüglich online mitgeteilt. Bei Bestellung von Sonderanfertigungen und Wappen erfolgt eine gesonderte Mitteilung an den Käufer über die benötigte Produktions- und Lieferzeit.

(3) Ist der Käufer Unternehmer, ist HPM in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

(4) Sollte HPM einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

§ 5 Gewährleistung

(1) Ist der Käufer Unternehmer, so ist HPM bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.

(2) Ist der Käufer Unternehmer, sind Nacherfüllungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel der Kaufsache ausgeschlossen, sofern die Mangelhaftigkeit HPM nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die §§ 377 ff. HGB.

(3) Ist der Käufer Verbraucher, sind Nacherfüllungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel der Kaufsache ausgeschlossen, sofern die Mangelhaftigkeit HPM nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels schriftlich mitgeteilt wird. Für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt der Unterrichtung der HPM maßgeblich. Dies gilt nicht bei Arglist seitens der HPM.

(4) Ist der Käufer Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Kaufsache.

(5) Die auf der Website angegebenen Produktmaße können von den Maßen der Endprodukte abweichen. Da es sich bei den zum Teil per Hand aufgebrachten Farben um Naturprodukte handelt, die durch die Aufbringung mit Naturhaarpinseln unterschiedlich intensiv erscheinen können, sind auch leichte Abweichungen der Farben auf den gelieferten Produkten von den Farben der angebotenen Produkte, wie sie sich auf der Website darstellen, möglich.

§ 6 Haftung auf Schadensersatz

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er der HPM den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Ware anzeigt.

(2) Die Haftung der HPM auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern haftet HPM bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der HPM wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich HPM das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor für diese Ware vor. 

(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich HPM das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung vor.

(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der HPM hinweisen und HPM unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Höchster Porzellan-Manufaktur GmbH
Palleskestr. 32
65929 Frankfurt-Höchst
E-Mail: vertrieb@hoechster-porzellan.de

(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Verbraucher uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung mit Waren, deren Einzelpreis bis zu € 40,00 beträgt, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von dreißig Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für HPM mit deren Empfang.

(3) Ein Widerrufsrecht nach den Bestimmungen des Fernabsatzrechts besteht nicht bei Verträgen, für welche die Bestimmungen des Fernabsatzrechts nicht anwendbar sind (z.B. Ladenverkauf), bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. die vom Käufer selbst konfigurierten Produkte) oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sowie in den sonstigen Fällen des § 312 d Abs. 4 BGB.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. des Vertrags. 

(2) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(3) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gelten insoweit nicht.

(4) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist nach unserer Wahl Frankfurt am Main oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.